Beurlaubung und Entschuldigung
Zwei Arten von Fehlzeiten müssen unterschieden werden:
A) Beurlaubung
Wenn Sie vorher wissen, dass das Kind fehlen wird, z.B. wegen eines geplanten Arzttermins oder der Führerscheinprüfung, muss dies rechtzeitig vorher schriftlich (formlos) angekündigt und dafür um Beurlaubung gebeten werden:
• bei 1 Unterichtsstunde bzw. -doppelstunde beim jeweiligen Fachlehrer,
• bis zu 2 Tage beim Klassenlehrer,
• bei längeren oder an Ferien anschließenden Fehlzeiten beim Schulleiter.
Eine nachträgliche Entschuldigung solcher vorher absehbaren Fehlzeiten reicht nicht aus.
B) Kurzfristige Fehlzeiten, z.B. durch Krankheit
Ist Ihr Kind am Schulbesuch verhindert, entschuldigen Sie es bitte unverzüglich, am besten am Morgen des ersten Abwesenheitstages, allerspätestens am zweiten Tag, über das Formular auf der Homepage (in Ausnahmefällen auch telefonisch über das Sekretariat: 07251/79760). Bitte geben Sie bei der Entschuldigung auch an, ob eine Klassenarbeit bzw. GFS betroffen ist (inkl. Angabe der prüfenden Lehrkraft) und ob das Kind in der Ganztagesbetreuung angemeldet ist.
Mit Versenden des vollständig ausgefüllten Formulars ist der Schüler entschuldigt. Eine schriftliche Entschuldigung muss nur noch dann abgegeben werden, wenn Sie im Einzelfall angefordert wird.
Wird eine Klassenarbeit oder eine GFS durch Krankheit versäumt und nicht innerhalb der zulässigen 2-Tage-Frist entschuldigt, so ist die Lehrkraft per Gesetz gezwungen, die Note ungenügend (Note 6 bzw. 0 Punkte) zu geben.
Mittagspause
Die Schüler der Klassen 5-10 dürfen während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen. Wenn Eltern dies dennoch (unter bestimmten Umständen, siehe Erklärung) erlauben wollen, müssen sie die entsprechende Erklärung beim Klassenlehrer abgeben.

